Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorradtouren – all over Europe (MT-aoE)[1]

 


1. Leistungen:
MT-aoE plant, erstellt und führt mit Kunden (Teilnehmer (TN)) geführte Motorradtouren (gMT), vorwiegend, aber nicht nur, in den auf der Webseite bezeichneten Ländern/Regionen durch.
Der Tourguide (TG), zugleich Betriebsinhaber, ist einzig und allein für die Durchführung der geführten Motorradtour am bezeichneten Treffpunkt/Ort auf der geplanten Straße/Strecke verantwortlich.

Darüber hinaus gehende Leistungen, z.B. Organisation von Unterkünften und/oder das Organisieren von Reisen zu den Orten, an denen geplante, geführte gMT stattfinden, gehören nicht zum Leistungsumfang.

 

MT-aoE ist kein Veranstalter von Pauschalreisen oder Reiseeinzelleistungen.

 

2. Definitionen gMT und TN:
Eine gMT kann sich zeitlich über einen einzelnen Tag oder mehrere, zusammenhängende Tage erstrecken.

Eine gMT lässt sich in Streckentouren und sternförmige Touren unterteilen.

Streckentouren sind geführte Touren, die mehrere Tage mit Übernachtung an einem anderen Ort als dem Startpunkt (Ausgangsort) beinhalten. Start- und Endpunkt können verschieden sein.


Sternförmige Touren sind geführte Tagestouren über mehrere Tage, die an einem Startpunkt beginnen und an demselben auch wieder enden. Der Übernachtungsort ist stets der gleiche.
 
Ein TN definiert sich als fahrzeugführende Person. Ein Sozius ist bei der Dienstleistung im Sinne der gMT keine zahlende Person.
 
Die zeitliche Dauer und die Anzahl der zu fahrenden Kilometer einer gMT orientiert sich an den Wünschen der TN, sollte aber nach Möglichkeit 8 Stunden inklusive Pausen bzw. 350 Kilometer nicht überschreiten.
 

3. Anmeldungen und Zustandekommen des Vertrages:

Der TN erklärt die rechtsverbindliche Teilnahme an einer gMT in schriftlicher Form per E-Mail oder postalisch an die Adresse des Betriebsinhabers. Fester Bestandteil des Vertrages sind die AGB, die in ausgedruckter Form dem Vertrag als Anlage beigefügt sind. Telefonisch getätigte Absichtserklärungen/Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch den TG zustande.


Nach Vertragsabschluss hat der TN 20% der vereinbarten Leistungskosten einer eintägigen gMT oder mehrtägigen gMT binnen 2 Wochen als Anzahlung zu leisten.

 

Sollte der Vertrag weniger als 21 Tage vor geplantem Durchführungstermin einer mehrtägigen gMT geschlossen werden, sind die Leistungskosten komplett und sofort zu zahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die Bezahlung erfolgt in der Regel durch Überweisung auf das Geschäftskonto des Betriebsinhabers MT-aoE.

 

4. Widerrufsrecht und Fristen: 
Jeder TN hat das Recht, einen Vertrag binnen 14 Tagen nach Abschluss zu widerrufen. Ein Widerruf ist höchstens bis zu 30 Tagen vor einer mehrtägigen gMT möglich. Ein Widerruf bei einer eintägigen gMT ist bis zu 2 Tagen vor geplanter gMT möglich. Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail oder postalisch an die Adresse des Betriebsinhabers erfolgen.
 

Ansonsten fallen bei Stornierung folgende Annullationsgebühren an:

  • Bis 30Tage vor geplantem, mehrtägigem gMT-Veranstaltungstermin: 0%, Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
  • Bis 21 Tage vor geplantem, mehrtägigem gMT-Veranstaltungstermin: 20% der Leistungskosten.
  • Bis 15 Tage vor geplantem, mehrtägigem gMT-Veranstaltungstermin: 30% der Leistungskosten.
  • Ab 14 Tage vor geplantem, mehrtägigem gMT-Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen bei der geplanten gMT: 80% der Leistungskosten.

 

MT-aoE kann eine geplante gMT-Veranstaltung bis 14 Tage vor dem Termin annullieren. Die TN erhalten die bereits eingezahlten Geldbeträge zurückerstattet. Der TN kann darüber hinaus keine sonstigen rechtlichen Ansprüche geltend machen.


Im Falle eines Ausfalles des TG z.B. durch Erkrankung, Defekt seines Motorrades oder sonstigen Gründen während der Durchführung der gMT, werden die Leistungskosten unter Berücksichtigung bereits durchgeführter gMT ebenfalls zurückerstattet.

 

5. Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl einer gMT beträgt maximal 6 TN.

Die Mindestteilnehmerzahl einer gMT beträgt 3 TN.

Jedem TN ist es gestattet, eine weitere Person als Sozius mitzunehmen. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 15 Tagen vor Veranstaltungstermin nicht erreicht, hat MT-aoE das Recht, die geplante gMT abzusagen.
Ist die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht worden und haben lediglich 1 TN oder 2 TN die gMT verbindlich ge-bucht, kann der TG nach gesonderter Absprache mit dieser einen oder beiden TN die geplante gMT dennoch durchführen.


6. Leistungskosten:

  • Die zu zahlenden Leistungskosten orientieren sich an der Mindest-teilnehmerzahl (3 TN) einer gMT sowie der Anzahl der zu fahrenden Fahrtage. Erhöht sich die Teil-nehmerzahl, reduzieren sich die Leistungskosten. Diese werden mit den tatsächlich anfallenden Leistungskosten entsprechend verrechnet.

 

  • Leistungskosten für eine eintägige gMT ohne Übernachtung, einer Anfahrstecke vom Wohnort des Betriebsinhabers zum Treffpunkt bis ca. 100 km und einer gemeinsamen Fahrstrecke bis
    zu ca. 200 km:

       Mindesteilnehmerzahl (3) erreicht, pro Person und Tag: Euro 50,--

       Maximale Teilnehmerzahl (6) erreicht, pro Person und Tag: Euro 25,--

 

  • Leistungskosten für mehrtägige gMT in Deutschland mit Übernachtung und einer täglichen gefahrenen Strecke von bis zu 350 km pro Tourentag:
    Mindesteilnehmerzahl (3) erreicht, pro Person und Tag: Euro 80,--

       Maximale Teilnehmerzahl (6) erreicht, pro Person und Tag: Euro 40,--

 

  • Leistungskosten für mehrtägige gMT in Frankreich und Italien mit Übernachtung und einer täglich zu fahrenden Strecke von bis zu 350 km pro Tourentag:
    Mindesteilnehmerzahl (3) erreicht, pro Person und Tag: Euro 90,--

       Maximale Teilnehmerzahl (6) erreicht, pro Person und Tag: Euro 45,--


Leistungskosten für Tages- und mehrtägige Touren für bis zu 2 Personen nach Absprache.

 

Alle angegebenen Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

 

7. Haftung:

MT-aoE haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ein TN während der Teilnahme an einer geführten eintägigen oder mehrtägigen MT verursacht oder auch durch Dritte entstehen.

 

Der TG haftet nicht für Routenänderungen, die durch Straßen-sperrungen jeglicher Art verursacht werden oder witterungsbedingt durchgeführt werden müssen oder aufgrund navigatorischer (GPS) Fehler entstehen. Routenänderungen stellen keinen Mangel im Sinne einer geplanten, ordnungsgemäß geführten Motorradtour dar.


Der TG übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund schlechter Straßenver-hältnisse Straßenbelag/Fahrbahndecke) der auf der gMT gefahrenen Strecke, zurückzuführen sind.


8. Mitwirkungspflicht und Teilnehmerzusicherung:

Der TN einer gMT erklärt durch seine Unterschrift im Vertrag, dass er an der geführten Motorradtour auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teilnimmt und er für alle durch ihn verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet. Für alle von ihm verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt er die zivil- und strafrechtliche Verantwortung.

MT-aoE haftet nicht bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland oder sonstigem Reiseland, die eventuelle Bußgelder oder sonstige behördliche Verfahren zur Folge haben.

 

Der fahrzeugführende TN versichert, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Das von ihm geführte Motorrad muss eine gültige TÜV-Abnahme besitzen und mindestens Haftpflicht versichert sein.

 

Mit seiner Teilnahme bestätigt der motorradführende TN, dass er, aber ggf. auch der mitfahrende Sozius, bei den gMT eine entsprechende Motorradschutzbekleidung trägt, die die CE-Norm erfüllt.

 

Durch seine Teilnahme an einer gMT bestätigt der TN auch, dass er über die psychischen und physischen Konditionen verfügt und entsprechende Fahrpraxis hat, die ein gutes Gelingen einer gMT gewähr-leisten.

 

8. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

9. Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Aachen  bestimmt.

 

10. Sonstiges:

Diese AGB sind fester Bestandteil beim Zustandekommen eines gMT Vertrages und sind dem Vertrag schriftlich als Anlage beigefügt.


*1: Zur besseren Lesbarkeit und Verständnis des Fließtextes verwendet MT-aoE die maskuline Ausdrucksform. MT-aoE weist ausdrücklich daraufhin, dass alle Geschlechter (männlich, weiblich und divers) gemeint sind.

Share by: